Corona
Die aktuelle Coronaschutzverordnung
– gültig vom 01.10.2022 bis 07.04.2023 –
verpflichtet Patient*innen und Therapeut*innen ungeachtet der Freigabe in anderen Bereich weiterhin zum Tragen einer FFP2-Maske in den Praxisräumen!
Bleiben Sie wohlauf und ein herzliches Dankeschön für Ihren Beitrag für unser aller Gesundheit.
Ihr Praxisteam