Corona

Die aktuelle Coronaschutzverordnung

 – gültig vom 01.10.2022 bis 07.04.2023 –

verpflichtet Patient*innen und Therapeut*innen ungeachtet der Freigabe in anderen Bereich weiterhin zum Tragen einer FFP2-Maske in den Praxisräumen! 

Bleiben Sie wohlauf und ein herzliches Dankeschön für Ihren Beitrag  für unser aller Gesundheit.
Ihr Praxisteam