Für Ärztinnen & Ärzte
Seit dem 01. Januar 2021 wurde im Rahmen der aktualisierten Heilmittelrichtlinien ein neues Verordnungsmuster präsentiert. Alles Wichtige ist zum Beispiel umfassend auf der Webseite der kassenärztlichen Bundesvereinigung beschrieben: https://www.kbv.de/html/heilmittel.php
Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen zum neuen Heilmittelverordnungsmuster 13 für Ergotherapie. Eine Ausfüllhilfe findet sich ebenfalls unter obigem Link. Die Maßnahmen der Ergotherapie können von Ihnen als Haus- bzw. Allgemeinärtz*in und / oder als Fachärzt*in verordnet werden.
Um auf häufig gestellte Fragestellungen zur Budgetierung sowie zu notwendigen Änderung- und Ergänzungsbedarfe nach den Heilmittelrichtlinien einzugehen erlaube ich mir folgende Hinweise:
Im Krankenhaus tätige Ärzt*innen dürfen Ergotherapie für gesetzlich Versicherte unter Angabe des Entlassungsdatums und der speziellen Kennzeichnung „Entlassmanagement“ verordnen. Die Verordnungsmenge ist dabei entsprechend für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach Entlassung zu bemessen. Beispielsweise bedeutet 3 x pro Woche, dass von uns 3 Behandlungseinheiten geleistet werden dürfen. Die Verordnung muss innerhalb von 7 Tagen nach Entlassung begonnen werden und spätestens nach 12 Tagen abgeschlossen sein. Alle nicht durchgeführten Therapieeinheiten verfallen.
Die Zuordnung der Diagnosen zu den ergotherapeutischen Diagnosegruppen (früher Indikationsschlüssel) kann über die aufgeführten Beispieldiagnosen hinaus ergänzt werden. Ergotherapeutische Heilmittelerbringer*innen haben eine Prüfpflicht und erstellen bei Bedarf einen Heilmittelkatalog konformen Verordnungsvorschlag, mit dem drohende Regresse vermieden werden sollen und der uns die reibungslose Abrechnung durch die gesetzlichen Kostenträger erlaubt. Eine korrekt und vollständig ausgefüllte Verordnung trägt auf auf beiden Seiten dazu bei, zusätzliche Mühen zu vermeiden.
Seit 2017 besteht die Möglichkeit Budget entlastende Verordnungen auszustellen. Diagnosen bzw. eine Kombination von Diagnosen sind in der Liste für langfristigen Heilmittelbedarf / besondere Verordnungsbedarfe aufgeführt. Für nicht gelistete Diagnosen kann ein Antrag bei der KV gestellt werden. Ein positiver Bescheid wird nicht auf Ihr Budget angerechnet.
Verordnungen für Beihilfeberechtigte können sowohl auf dem Verordnungsvordruck für Ergotherapie Muster 13 als auch auf einer Privatverordnung erfolgen. Hier bitten wir um Angabe der Behandlungsmaßnahme wie bei gesetzlich Versicherten, d.h. motorisch-funktionell, sensomotorisch/perzeptiv, neuropsychologisch orientiertes Hirnleistungstraining oder psychisch-funktionell sowie der Einschränkung der / des Patienten*in, die ebenfalls im Heilmittelkatalog formuliert sind.
Für Privatversicherte im Basistarif erbitten wir eine Verordnung auf Muster 13, da diese im Heilmittelbereich den gesetzlich Versicherten gleichgestellt sind.
Herzlichen Dank dafür!