Für Patientinnen & Patienten
Die folgenden Informationen sollen Ihnen den Weg zu ergotherapeutischen und handtherapeutischen Behandlungen erleichtern.
In der Praxis für Ergotherapie und Handtherapie Heike Christmann, Moltkestraße 32, D-50674 Köln können versicherte Patient*innen mit ärztlich festgestelltem ergotherapeutischem und handtherapeutischen Therapiebedarf Behandlungstermine bekommen. Wir bitten wir um frühzeitige Terminabsprache. Einige Termine werden für Akutpatient*innen mit sehr schweren Erkrankungen vorgehalten.
Wir sind für gesetzlich Versicherte aller Gesundheits- bzw. Krankenkassen zugelassen. Um Behandlungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Verordnung für Ergotherapie (Verordnungsmuster 13). Bitte beachten Sie, dass Ihre Behandlung innerhalb 28 Tage ab Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden muss. Ansonsten verfällt sie.
Sofern Sie keine Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Gesundheits- / Krankenkasse besitzen besteht eine gesetzlich geregelte Zuzahlungspflicht (im Sinne eines Eigenanteils) von derzeit 10 € Verordnungsgebühr plus 10% des Vergütungssatzes je in Anspruch genommener Therapiemaßnahme. Diese Summe stellen wir Ihnen im Auftrag der Abrechnungsstellen der Kassen in Rechnung und wird uns bei der Abrechnung wieder abgezogen. Sie erhalten von uns zu jeder Verordnung eine Zuzahlungsrechnung, die per Überweisung oder in bar beglichen werden kann. Sollte eine ärztliche Verordnung vorzeitig beendet werden, erhalten Sie die Zuzahlung für nicht geleistete Behandlungen selbstverständlich zurück.
Patient*innen der Berufsgenossenschaften (BG) / Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) können auf Basis einer ärztlichen Verordnung für Ergotherapie behandelt werden. Hier besteht keine gesetzliche Zuzahlungspflicht. Verordnungen müssen innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden.
Bitte beachten Sie: Auch uns betrifft der Fachkräftemangel. Gleichzeitig ist der Bedarf an Therapieplätzen in der Ergotherapie gestiegen. Zögern Sie nicht lange und fragen Sie in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig bzw. umgehend nach Terminen. Wir empfehlen die Terminvergabe ebenfalls direkt nach Bekanntwerden eines geplanten Operationstermins. Bei unvorhergesehenen Behandlungsbedürftigen Ereignissen (z.B. Notaufnahme nach Sturz) klären Sie am Besten frühzeitig ob eine ergo- bzw. handtherapeutische Nachbehandlung notwendig sein wird..
Sie sind beihilfeberechtig oder Selbstzahler*in? Dann lesen unten weiter:
Für Patient*innen der Postbeamtenkasse Gruppe A (PBeaK Gruppe A) und der Freien Heilfürsorge gelten die Vergütungssätze der Ersatzkassen (VDEK). Ihre ärztliche Verordnung muss vor Behandlungsbeginn bei Ihrer zuständigen Stelle genehmigt werden. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir nur eine genehmigte Verordnung annehmen.
Für Patient*innen der Freien Heilfürsorge der Bundeswehr gelten gesonderte Bestimmungen. Sie benötigen eine Überweisung durch den zuständigen Truppenarzt. Wir treffen mit Ihnen eine schriftliche Honorarvereinbarung, die Sie selbst nach dem Erstattungsprinzip mit Ihrer Stelle abrechnen.
Als Beihilfeberechtigte Patient*innen sind Sie unsere direkte Vertragspartner*in. Ihre ärztliche Verordnung kann sowohl auf einem Verordnungsformular für gesetzliche Versicherte (Muster 18) als auch auf einer Privatverordnung erfolgen. Auch hier gilt das Erstattungsprinzip. Da eine ärztlich verordneter Heilmittelbedarf immer auf der Einschätzung der aktuellen Diagnose beruht bitten wir um baldige Anmeldung. Verordnungen, die älter als acht Wochen sind nehmen wir nicht an, da sie ggf. nicht mehr dem gesundheitlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Verordnungsausschreibung entsprechen. Wir bitten darum eine aktuelle Verordnung zu besorgen.
Auch für Privatversicherte ist eine entsprechende ärztliche Verordnung notwendig. Bitte schauen Sie in Ihren Vertrag oder erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die Erstattungsfähigkeit von Ergotherapie. Wir treffen mit Ihnen eine Honorarvereinbarung. Da wir nicht alle Vertragsmodalitäten der PKVen berücksichtigen können gelten die Preise unserer Vergütungsliste für Privatversicherte.
Privatversicherte im Basistarif benötigen eine ärztliche Verordnung auf dem Verordnungsvordruck Muster 18 für gesetzlich Versicherte. Auch mit Ihnen schließen wir eine Honorarvereinbarung und zwar über den Vergütungssatz der VDEK.
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Selbstzahlerleistungen ohne Verordnung werden nicht angeboten, da wir uns dafür entschieden haben, ausschließlich ärztlich verordnete Behandlungen durchzuführen, die den jeweils gültigen Fassungen des Heilmittelkataloges, der Heilmittelrichtlinie einschließlich der Rahmenempfehlungen für gesetzlich Versicherte und Unfallversicherer sowie der Bestimmungen der Beihilfen, Privatversicherungen und sonstigen Kostenträger des Bundes und der Länder entsprechen.